2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
Organisationsziele
Der Verein bezweckt überkonfessionell die Verbreitung und Stärkung des christlichen Glaubens. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird im In- und Ausland insbesondere verwirklicht durch:
- Entsendung von Missionaren christlicher Glaubensgemeinschaften ins Ausland, insbesondere solcher, die Erneuerungsbewegungen nahestehen, sowie die Unterstützung dieser Missionare
- Aufbau und Unterstützung von christlichen Gemeinden
- Durchführung und Unterstützung von Schulungs-, Fortbildungs- und Hilfsmaßnahmen insbesondere für Missionare und Mitarbeiter und Hilfspersonal christlicher Gemeinden
- Beschaffung von für die Verbreitung des christlichen Glaubens erforderlichen Sachmitteln aller Art, wie z.B. Bibeln
- Einrichtung und Unterstützung christlicher Missionsstationen, Schulen, Kranken- und Waisenhäuser
- Beschaffung und Verteilung von Hilfsgütern für Katastrophen, Not- und Hilfsfälle aller Art
- Förderung der Hilfe für Flüchtlinge im In- und Ausland, insbesondere durch humanitäre Hilfe und Schulungen zur kulturellen Integration, Sprachunterricht, Begleitung zu Behörden
- Förderung der christlichen Kunst und Kultur, insbesondere durch Zusammenarbeit mit lokalen Kunstvereinen, Organisation von Ausstellungen sowie Förderung interkultureller Kunst- und Kulturveranstaltungen.
- die selbstlose Unterstützung von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen, im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins
Zweck des Vereins ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung von steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und zwar
- im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und
- im Ausland durch ausländische Körperschaften, die ihre Mittel für steuerbegünstigte Zwecke verwenden, insbesondere durch mit GM vertraglich verbundene Schwesterorganisationen.
Insoweit handelt der Verein auch als Förderverein im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
zur Satzung
allgemeine Angaben zu den Zielen